Über die Projektbewilligung in den kreativen Förderschienen wird auf der Grundlage eines neuartigen Systems entschieden: Grundsatzprüfung, Jurybewertung und Losverfahren.
Unser Verfahren stellt einen Vorschlag dar. Wir glauben, dass es in wesentlichen Teilen neue Akzente setzen kann, weil es Nepotismus verhindert, vielschichtige Perspektiven fördert und inhaltlich-künstlerischen Mut wertschätzt. Wir sehen unser Modell als Diskussionsgrundlage.
Neben Ausschreibungen zu Themenschwerpunkten besteht jederzeit die Möglichkeit, eigene Themen zur Förderung vorzuschlagen.
Das Auswahlverfahren umfasst verschiedene Schritte:
1. Grundsatzprüfung durch das Kuratorium
Projekte können fortlaufend eingereicht werden. Es wird nach Möglichkeit im monatlichen Turnus entschieden. Alle zur Förderung eingegangenen Projekte werden vorab vom Kuratorium auf Machbarkeit, die Zielsetzungen der Gemeinwohlorientierung, der Antrags- und Durchführungsvoraussetzungen, Vielfalt sowie auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft. Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind Vorhaben, die verfassungsfeindliche Inhalte enthalten. Für die Erfüllung der einzelnen Kriterien erhalten die Projekte Punkte (analog zu den etablierten Vergabekriterien z.B. bei Förderinstitutionen der EU).
2. Jury-Entscheid
Anschließend werden alle vom Kuratorium geprüften und die erforderliche Mindestpunktzahl erreichenden Projekte anonymisiert an die Jury weitergereicht und dann von dieser evaluiert. Diese Jurysitzung findet gemeinsam mit dem Kuratorium statt, nur die Jury-Mitglieder sind stimmberechtigt.
Joker
Pro Vergabesitzung hat jedes einzelne Jurymitglied mindestens einen Joker, mit dem es eine mehrheitlich ablehnende Förderentscheidung überstimmen kann.
3. Losverfahren
Anschliessend werden alle von der Jury zur Förderung vorgeschlagenen Projekte einem Losverfahren unterzogen. Diese Los-Komponente soll das Förderverfahren dauerhaft offenhalten.
Dass solche Auswahlprinzipien funktionieren und zu mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit beitragen können, zeigen verschiedene wissenschaftliche Studien (z.B. Bischler & Soetbeer 2017, Osterloh 2020). Demnach verhindern sie Korruption, Vetternwirtschaft und Matthäus-Effekte (“Wer hat, dem wird erst recht gegeben”). Sie ermöglichen eine präzise Repräsentativität der zugrunde liegenden Gesamtheit. Auch Außenseiter*innen und ungewöhnliche Ideen erhalten eine Chance und es gibt keine Prinzipal-Agenten-Konflikte zwischen entscheidenden Redakteur*innen und Medienmacher*innen mehr (vorauseilender Gehorsam der Auftragnehmer*in gegenüber den Auftraggebenden). Angewandt werden solche Zufallsverfahren sehr erfolgreich heute bereits von so namhaften Organisationen wie der Volkswagenstiftung, in Österreich und skandinavischen Ländern.
4. Erneute Beantragung
Alle nicht bewilligten Projekte können, nach Beratung mit einem Mitglied des Kuratoriums, einmalig erneut eingereicht werden. Sollte das Projekt aus inhaltlichen Gründen von Kuratorium oder Jury abgelehnt worden sein, erhält der Antragsteller dazu Feedback und einmalig die Möglichkeit zur Nachbesserung. Im Falle eines negativen Losbescheids kann das Projekt einmalig und ohne weitere Jury-Prüfung erneut in den Los-Pool gegeben werden.
5. Werkprüfung und Qualitätskontrolle
Eine abschließende Werkprüfung besteht aus Faktenchecks sowie der Vereinbarkeit der Produktionen mit Grundgesetz und Qualitätsleitlinien. Ist beides gegeben, erfolgt kein Eingriff in Inhalte oder künstlerische Machart.
6. Programmuntersuchung
Eine kontinuierlich begleitende qualitative Programmuntersuchung durch den Stiftungsvorstand führt zu mittel- und langfristigen Evaluierungen von Förderlogik, Jury-Zusammensetzung, Finanzrahmen etc.
7. Gütesiegel Docs for Democracy
Docs for Democracy funktioniert zugleich als Gütesiegel. Dieses Siegel garantiert den beitragszahlenden Zuschauer:innen ein von ihnen nach demokratischen, transparenten und diversitätsfördernden sowie auch finanziell nachvollziehbaren Kriterien entstandenes Medienwerk, das keiner kommerziellen Verwertungslogik unterworfen ist. Vergleichbares findet sich bei den von den Beitragszahler:innen finanzierten öffentlich-rechtlichen Programmangebot der Anstalten nicht.