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5. Institutionelle Struktur von Docs for Democracy

Die Produktionsetats von Docs for Democracy sollen als Projektförderung direkt an Medienmacher:innen vergeben werden, die dann auch alle Rechte an den produzierten Medien erhalten. Dies ist laut einem Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Martin Eifert aus dem Jahr 2014 rechtlich grundsätzlich möglich. Da es dafür einen eigenen Verwaltungsapparat benötigt plädieren wir für das Modell einer neuen, eigenständigen und schlanken, gemeinnützigen Medienstiftung was den Vorteil mit sich bringt, daß das Stiftungsvermögen durch Zuwendungen von Dritten erhöht werden kann. Die Stiftung soll, in etwa analog zur Bundeskulturstiftung, einen max. Verwaltungskostenanteil von 8,5% haben.

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Docs for Democracy

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