Die Produktionsetats von Docs for Democracy sollen als Projektförderung direkt an Medienmacher:innen vergeben werden, die dann auch alle Rechte an den produzierten Medien erhalten. Dies ist laut einem Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Martin Eifert aus dem Jahr 2014 rechtlich grundsätzlich möglich. Da es dafür einen eigenen Verwaltungsapparat benötigt plädieren wir für das Modell einer neuen, eigenständigen und schlanken, gemeinnützigen Medienstiftung was den Vorteil mit sich bringt, daß das Stiftungsvermögen durch Zuwendungen von Dritten erhöht werden kann. Die Stiftung soll, in etwa analog zur Bundeskulturstiftung, einen max. Verwaltungskostenanteil von 8,5% haben.
5.1 Grundidee: Direktbeauftragung von Medienmacher:innen
Produktionsetats von Docs for Democracy sollen in Form von Projektförderung direkt an Medienmacher:innen vergeben werden. Dies ist laut einem Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Martin Eifert aus dem Jahr 2014 rechtlich grundsätzlich möglich.
Auf dieser Rechtsgrundlage (§ 112 Medienstaatsvertrag) gibt es heute bereits in einzelnen Ländern gesetzliche Regelungen für eine Förderung unabhängiger Produzent:innen aus Rundfunkbeitragsmitteln. Gefördert wird mit diesem Instrument Qualitätsjournalismus auf regionaler und lokaler Ebene. Die Direktbeauftragung unabhängiger Produzent:innen erfolgt in diesem Falle direkt über die Landesmedienanstalten.
Die Idee eines Direktbeauftragungsmodelles zieht längst weitere Kreise: Auch Akteur:innen wie der Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap, der Kommunikationswissenschaftler Lutz Hachmeister oder der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda plädieren für die Direktbeauftragung in Form eines Medieninnovationsfonds.
Selbst die Bundesregierung fordert im „Medien- und Kommunikationsbericht 2018“ die Finanzierung unabhängiger privater Medienproduktionen in Form eines Medieninnovationsfonds:
„Der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag (v.a. zur Gewährleistung von Meinungsvielfalt, Qualitätsjournalismus, verlässlichen/ unabhängigen Informationen, Regionalität) muss schließlich nicht zwingend allein durch herkömmliche Rundfunk-Angebote und nicht zwingend nur von den Rundfunkanstalten selbst eingelöst werden: als weiteres Element einer konvergenten Medienordnung könnte man bspw. einen Medieninnovationsfonds schaffen, durch den ein Teil des Rundfunkbeitrages auch für die Finanzierung unabhängiger privater Medienproduktionen eingesetzt wird. So könnte es auch Anbieter:innen und Produzent:innen journalistisch-redaktioneller Inhalte außerhalb des jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems ermöglicht werden, an der öffentlich-rechtlichen Finanzierung von Public-Value-Inhalten teilzuhaben und sonst nicht finanzierbare kreative oder investigative Beiträge zur Meinungsbildung bereitzustellen.“
Die Arbeitsgruppe Docs for Democracy hat 2021 beim Leipziger Medienrechtlers Prof. Dr. Hubertus Gersdorf eigens ein Folgegutachten in Auftrag gegeben das die notwendigen Rechts-Schritte für die Implementierung eines solchen Modells konkretisiert.
Demzufolge ist eine bundesweite Vergabe- und Prüfstelle in Form einer eigenständigen Medienstiftung – oder alternativ eine Verwaltung über die bundesweit agierende Dachorganisation der Landesmedienanstalten “die medienanstalten” – machbar.
5.2 Medienstiftung als institutioneller Rahmen
Wir präferieren das Modell einer neuen, eigenständigen und schlanken, gemeinnützigen Medienstiftung, die aus folgenden Gremien bestehen soll:
A: Stiftungsrat (ehrenamtlich – gegen Aufwandsentschädigung)
Der divers besetzte Stiftungsrat ist das höchste Gremium der Stiftung. Er legt die inhaltlichen Leitlinien der Stiftungsarbeit fest und ernennt den Vorstand. Auf Vorschlag des Vorstands benennt der Stiftungsrat die Jurys, die über die Anträge in der Projektförderung entscheiden.B: Bürgerräte (ehrenamtlich – gegen Aufwandsentschädigung)
Ein einmal im Jahr einberufener Bürgerrat unterstützt den Stiftungsrat dabei, Themenschwerpunkte zu setzen, die im Rahmen von Projektausschreibungen umgesetzt werden. Gespräche über die prinzipielle Machbarkeit dieses Modells direkter Demokratie wurden bereits geführt.
https://demokratie.buergerrat.de/C: Stiftungsbeirat (ehrenamtlich – gegen Aufwandsentschädigung)
Ein Stiftungsbeirat, in dem sich Vertreter*innen von branchennahen Medien- und Kulturverbänden befinden, steht dem Stiftungsrat beratend zur Seite und verhandelt die “Terms of Trade” von Docs for Democracy . Docs for Democracy orientiert sich an den bestehenden Tarifmodellen, will aber hnsichtlich HU’s, Gewinn und Rechteabgeltung deutlich andere Standards etablieren als derzeit üblich. Wie das rechtssicher gelingen kann – und wie so eine Alternativmodell zum ö/r Oligopol entstehen kann, lassen wir derzeit gutachterlich prüfen.D: Vorstand (hauptamtlich)
Der hauptamtliche Vorstand setzt, auf Grundlage der Satzung und in Rücksprache mit dem Stiftungsrat, die definierten Förderschwerpunkte um und veröffentlicht Ausschreibungen für bestimmte Programmschwerpunkte. Er wird unterstützt durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen in den Bereichen Justiziariat, Projektprüfung, Verwaltung und Kommunikation.E: Kuratorium (hauptamtlich)
führt die Überprüfung der Anträge bei Eingang durch. Gemeinsam mit den Jurys besprechen die Mitglieder des Kuratoriums die einzelnen Anträge bei den Jurysitzungen. Kuratoriumsmitglieder haben keine Stimmberechtigung.F: divers besetzte Jurys (gegen Aufwandsentschädigung)
Alle Projektanträge werden von möglichst divers besetzten Jurys beraten, die im regelmäßigen Turnus ausgewechselt werden. Das Jurymodell orientiert sich an den Grimme Jurys, allerdings wird das Konzept erweitert, um eine größere Bandbreite an gesellschaftlichen Interessensgruppen abbilden zu können. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Jedes Jurymitglied erhält pro Jurysitzung je einen Joker (dazu unten mehr).
Die Mitglieder der Jurys bestehen (je nach Förderschiene) aus Medienmacher:innen bzw. Journalist:innen und Fachwissenschaftler:innen bzw. Bildungsexpert:innen. Anzustreben ist eine möglichst diverse Besetzung.Bei Kinder- und Jugendprogramme sollen Jurys aus Kindern und/ oder Jugendlichen beratend hinzugezogen werden die medienpädagogisch betreut und begleitet werden.
5.3. Vergleichbare Vorhaben anderswo
Projekte die der Docs for Democracy Idee vergleichbar sind werden längst auch anderswo diskutiert (die Liste wird beständig erweitert):
- Das kleine Neuseeland leistet sich ein 50 Mio $ NZ schweres Arts Council System. Die „Visual Arts“ werden mit bis zu 75K $NZ gefördert.
- In kleinerem Umfang – als Ergänzung zur BBC – wird ein solches „PSB contract awarding“ auch von Robin Foster und Kip Meek vorgeschlagen.
Bestehende Plattformen mit frei lizenzierten Filmen:
- Das Canadian Film Board hat kürzlich 5000 Filme aus dem Gesamtkatalog kostenlos online gestellt: https://www.domestika.org/en/blog/9798-stream-over-5-000-free-films-animations-and-documentaries
- Das chilenische Kulturministerium betreibt seit einiger Zeit eine Plattform, die über Geoblocking dem heimischen Publikum chilenische Filme gratis zur Verfügung stellt: https://ondamedia.cl/terms
- Die Initiative Culture_Unplugged zeigt mehrere tausend Dokumentationen und Dokumentarfilme kostenlos: https://www.cultureunplugged.com
- Das amerikanische „Internet Archive“ hält Millionen Audiovisionen kostenlos bereit, viele davon zum Download, viele sind CC lizenziert: https://archive.org/details/movies