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3. Möglichst freie Lizenzen für ein langfristig verlässliches kulturelles Gedächtnis 

Problemstellung:
Das Ziel des Medieninnovationsfonds DFD ist, dass bestimmte, für die demokratische Meinungsbildung hilfreiche Dok-Projekte jenseits von unmittelbaren kommerziellen Erwägungen oder Quotenlogik und ohne lange Vorlaufphasen durch ausufernde redaktionelle Entscheidungswege oder komplizierte Koproduktionsmodelle entstehen können. Diese Projekte sollen der Öffentlichkeit in Deutschland möglichst zügig, nachhaltig und ohne Zahlschranke zur Verfügung stehen können. Der Einsatz dieser Medien soll vor den Zwängen der Kommerzialisierung und eines in aller Regel kaum zu erwartenden wirtschaftlichen Erfolges auf einem hart umkämpften „Markt“ geschützt werden und muss daher von der Entstehung bis zur „Verwertung“ von einem von der Gemeinschaft finanzierten System begleitet und getragen werden.

Es gilt daher, eine Lösung zu finden, die diese Ziele des Medieninnovationsfonds DFD ermöglicht, ohne Urheber und Leistungsschutzberechtigte in „buy out“ Modelle zu zwingen und sie so von einem möglichen und wünschenswerten, langfristigen Erfolg ihrer Werke finanziell komplett abzukoppeln. Gleichzeitig sollen die Werke der Öffentlichkeit so frei wie möglich zugänglich gemacht werden und ein möglichst breites Publikum finden. Generell soll verhindert werden, dass die Werke im Inland hinter einer Paywall verschwinden müssen. Das DFD Modell kann und soll die weiterhin bestehenden kommerziellen Strukturen der Dokumentarfilmproduktion und des Vertriebs nicht ablösen, sondern nur sinnvoll ergänzen. Es sind auch Mischformen aus beiden Welten vorgesehen und erwünscht, das heißt, dass in der Finanzierung auch Kombinationen von DFD Geldern und anderen Finanzierungen möglich sein sollen.

Möglicher Lösungsweg:
Analog zum National Filmboard of Canada wird das DFD Projekt als ein Zwitter aus Förderung und Produktionshaus aufgesetzt. Ein Produktionshaus allerdings, das gemeinnützig ist und keine eigene Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Anders als bei einigen der heute üblichen „TV Programmförderungen“ müßten Produzent*innen keinen Eigenanteil und keine Ländereffekte erbringen. DfD erwirbt im Gegenzug für die Förderung bestimmte Rechte und tritt als Koproduzent auf. Allerdings nicht als ausführender Produzent. Die finanziellen Mittel die von DFD ausgereicht werden führen zwar zu einer Übertragung insbesondere nichtkommerzieller Rechte an DFD und macht DFD rechtlich gesehen zum Koproduzenten, aber der Vorgang der Beteiligung als Koproduzent wird im folgenden Text trotzdem als Förderung bezeichnet.

Entscheidend ist, dass die entstehenden Werke in der Mehrzahl einem hohen professionellen Standard entsprechen und gleichzeitig durch, Relevanz, Vielfalt, Gemeinwohlorientierung und produktionelle Qualität überzeugen. Es muss einem Gütesiegel, ähnlich der Förderung durch das „Kuratorium junger deutscher Film“ oder einer Auszeichnung mit dem Grimme-Preis gleichkommen, wenn ein Film „DFD-gefördert“ ist.

Das Lizenzmodell der DfD-Stiftung verfolgt mehrere Hauptziele:

  • Die Förderung und Verbreitung dokumentarischer Medienprojekte bei angemessener Vergütung der Urheber und Leistungsschutzberechtigten
  • die Förderung unabhängiger Medienmacher*innen: Produzent*innen, Autor*innen, Regisseur*innen, Filmemacher*innen.
  • Eine möglichst umfassende Vorab-Lizenzierung

Es ist angesichts massiver Konzentrationstendenzen in der Branche unser Ziel, dringend notwendig, gerade auch den kleinen flexiblen Einheiten das Weiterarbeiten zu sichern. Viele dokumentarische Themen und Projekte können nur von flexiblen, unabhängigen Strukturen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit realisiert werden. Produktionsfirmen an denen Sender mehr als 50% der Anteile halten (Sendertöchter) oder solche an denen Sendertöchter beteiligt sind, sind deshalb von der Förderung durch den DFD ausgeschlossen.

RECHTEÜBERTRAGUNG UND LIZENZKETTE
Die mit Unterstützung der DFD Stiftung entstandenen Werke sollen möglichst nachhaltig rechtssicher verfügbar sein. Daher bedarf es einer klaren lizenzrechtlichen Einordnung der Werke und einer einwandfreien Lizenzkette.

Wir nennen das Modell „DfD-Lizenz“  

Im Gegenzug für das Einräumen einer solchen Lizenz sollen die leistungschutzberechtigten ausführenden Produzenten bereits bei der Herstellung durch zu kalkulierenden Überschreitungsreserven, Produzentenhonorare und Gewinne eine solide finanzielle Basis erwirtschaften können und ihre Infrastruktur erhalten und ausbauen können. Dazu muss sich das Produktionsmodell von den derzeit gültigen Sätzen deutlich nach oben unterscheiden. Wenn sich das DfD-Modell also als innovativ auch mit Blick auf wirklich faire Bedingungen erweisen soll dann liegt auf der Hand, dass ein gänzlich neues Honorar- und Vergütungsmodell erarbeitet werden muss das nicht unter den marktbeherrschenden Bedingungen des ö/r Oligopols verhandelt wird, sondern im Rahmen einer stiftungseigenen Regelung.

  • Die Produzent*innen sind an Erlösen aus kommerzieller Verwertung im In- und Ausland sowie an den Ausschüttungen ihrer Verwertungsgesellschaften beteiligt.
  • Dabei gilt: je mehr Fremd- und Eigenmittel Produzent*innen in den Finanzierungsplan einbringen, desto höher ihr Anteil auf zusätzliche Erlöse aus diesen Auswertungen.

Wenn freie Produzent*innen ein Projekt von DFD fördern lassen, erklären sie sich mit bestimmten Bedingungen für die anschließende Nutzung dieses Werkes einverstanden. Sie überlassen der DFD Stiftung eine exklusive, nichtkommerzielle Lizenz für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Nutzung in den ö/r Mediatheken und ggf. auch für bestimmte nicht kommerzielle Auslandsnutzungen (z.B. Goethe Institut). Deren potentielle Nutznießer*innen und die Bedingungen der Nutzung müssen für jedes Werk genau definiert werden.

100% Finanzierung ist möglich:
Der Rundfunkbeitrag aus denen die DFD Projekte finanziert werden sollen, wird von deutschen Haushalten erhoben und insofern soll den Beitragszahler*innen ein echter Mehrwert zurückgegeben werden. Eine Produktion die zu 100% aus dem DFD Topf finanziert wird, steht der deutschen Öffentlichkeit sofort nach Uraufführung für die nichtkommerzielle Auswertung durch die DFD-Lizenz zur Verfügung.

Co-Produktionen mit DFD:
Grundsätzlich gilt – je mehr Fremd- und Eigenmittel Produzent*innen in den Finanzierungsplan einbringen, desto mehr Erlöse aus zusätzlichen Auswertungen stehen ihnen zu und werden in einem Opt Out Register formuliert. Ziel ist jedoch – früher oder später – immer die rechtssichere und nachhaltige Verfügbarmachung der Medien für die Bürger*innen im Rahmen der DfD-Lizenz in Deutschland.

Kommerzielle Weiterverwertung:
Das Recht zur kommerziellen Nutzung verbleibt immer bei den Produzent*innen. Je nach Finanzierungsmodell werden sie durch Auswertungsfenster vor der frühzeitigen, für ihre Verwertungsabsichten kontraproduktiven Aufnahme der nichtkommerziellen Verwertung bzw. Einstellung in ö/r Mediatheken geschützt. Kommerzielle Auswertungsrechte können z.B. in einer Kinotour mit anschließender Diskussionsveranstaltung oder ähnlichen Events bestehen. Es liegt bei den Produzent*innen, ob sie ihre Werke auch auf anderen, kommerziellen Plattformen (z.B. YouTube etc.) veröffentlichen und monetarisieren wollen – oder eben nicht. Umgekehrt sind so auch CC-Lizenzierungen aller Art möglich, wenn die Produzent*innen das für sinnvoll halten und alle Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigten dem zustimmen. Insbesondere die Veröffentlichung kürzerer Ausschnitte auf Wikipedia könnte sinnvoll sein, denn Wikipedia stellt eine enorme Reichweite her, die auch für eine weitere kommerzielle Auswertung des Gesamtwerkes dienlich sein kann.

Auslandsverwertung:
Die DfD-Lizenz gilt nur im Inland. Das ist folgerichtig, denn der deutsche Beitragszahler soll ja möglichst umfassend davon profitieren. Produzent*innen können aber weitere Erlöse aus kommerzieller Verwertung im Ausland erzielen. An diesen Erlösen müssen Produzent*innen, nach Rückführung aller eingesetzten Eigen- und Fremdmittel, noch Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigte beteiligen. Die DFD-Stiftung als Koproduzent verzichtet grundsätzlich auf jede Beteiligung aus Auslandserlösen. Diese sollen im Wesentlichen die Eigenkapitalbasis der Produzent*innen stärken. Vorausgesetzt für eine Auslandsverwertung ist, dass das Werk auch dort ein Verwertungspotential hat und die Produzent*innen in der Lage sind, die entsprechenden Rechte aller vorbestehenden Werke (Musik, Archive, vorbestehende Werke) auch für andere Territorien als die BRD zu klären. Gelingt den Produzent*innen eine darüberhinausgehende internationale Auswertung des Projektes, so können sie diese als Gewinn verbuchen. An diesem Gewinn müssen allerdings noch Urheber- und Leistungsschutzberechtigte, spätestens nach Rückführung aller eingesetzten Eigen- und Fremdmittel, angemessen beteiligt werden. Die DFD Förderung muss in diesen Fällen zwar nicht zurückgezahlt werden, darf allerdings auch nicht gegenüber beteiligten Urhebern und Leistungsschutzberechtigten als vorabzuziehende Eigenmittel des Produzenten in Ansatz gebracht werden.

Die DFD Stiftung als Koproduzent verzichtet also grundsätzlich auf jede Beteiligung an Auslandserlösen. Diese sollen im Wesentlichen die Eigenkapitalbasis der Produzenten stärken.

So ist eine rechtssichere, lizenzrechtlich einwandfreie Lösung erreicht, die die Medien im Inland dauerhaft auf allen nichtkommerziellen Plattformen verfügbar machen, die Verwertungsgesellschaften mit einbeziehen und stärken und eine angemessene Folgevergütung der Lizenzgeber sicherstellt.

DFD geförderte Produktionen mit Eigen- oder Fremdmitteln:
Wenn in den Finanzierungsplan ein Eigenanteil oder Fremdmittel (TV-Lizenzen, Minimumgarantien oder andere Förderungen)  von über  50 % der Herstellungskosten eingebracht wird, wenn also die DFD Förderung unter 50%  beträgt, wird dem Produzenten ein bis zu 24-monatiges,  exclusives Auswertungsfenster nach Uraufführung für die kommerzielle Auswertung in Deutschland eingeräumt. Erst danach soll die Ausstrahlung im ÖRR erfolgen bzw. das Einstellen in den ö/r Mediatheken, und der Beginn der nichtkommerziellen Nutzung mit DFD Lizenz im nichtkommerziellen und Bildungsbereich erfolgen.

Wie soll der ÖRR von DFD profitieren ohne dass die zur Verfügung stehenden Mittel wieder von vornherein für die eigenen Programme verplant werden?
Die mit Förderung aus dem DFD-Modell entstehenden Projekte würden, analog zu bereits bestehenden Fördermodellen (z. B.  Niedersachsens Nordmedia), ein einmaliges Ausstrahlungsrecht in einem der Dritten ö/r Programm gegen die Zahlung eines zusätzlichen Lizenzanteils für jede Ausstrahlung durch den jeweils ausstrahlenden ÖR Sender möglich sein. Jedes einzelne Dritte Programm, das die Ausstrahlung anstrebt, müßte jede Ausstrahlung entsprechend lizensieren. Dieser Lizenzanteil kann bereits Teil des Finanzierungsplans sein, dabei handelt es sich rechtlich um einen „Prebuy“, nicht um eine Koproduktion des Senders.  Kein ö/r Sender hat ein exklusives Anrecht auf den Erwerb dieser Lizenz. Kein ö/r Sender soll, wie in vielen Filmförderungen inzwischen üblich, eigene Entscheider in die Gremien entsenden und so die Gremiums-Entscheidungen in seinem Sinne beeinflussen.

Jede Redaktion eines ö/r Senders kann die deutschen (Erst-) Senderechte erwerben. Auch ö/r Sender mit ausländischer Beteiligung, bzw. Sendefenstern, wie ARTE oder 3 SAT oder die Deutsche Welle, können sich mit eigenen Finanzmitteln als Prebuy die Senderechte für ihre Programme sichern. Die z.B. von der Nordmedia bekannte Dynamik, dass der ö/r Sender, den Produzenten zur regionalen Förderung schickt, um dann die vom Sender gewünschten Projekte dort fördern zu lassen, muss unbedingt vermieden werden!

Auch die oft unausgesprochene Bedingung, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn ein ö/r Sender bereits die Ausstrahlung zugesagt hat und sich finanziell beteiligt, ist zu vermeiden.  Das heißt im Umkehrschluss auch eine 100% Förderung von Projekten durch DFD bleibt immer möglich, auch wenn sich kein ÖRR Sender im vornherein an der Finanzierung beteiligt! Bekundet ein deutscher ö/r Sender sein Interesse, einen DFD geförderten Film auszustrahlen, nachdem dieser fertiggestellt ist (also ohne dass sein Prebuy Anteil bereits im Finanzierungsplan Niederschlag gefunden hat) soll die zu zahlende Lizenzsumme den üblichen Prebuy Betrag um mindestens 50% überschreiten. 50% dieser Lizenzsumme stehen dem Produzenten zu, der wiederum die Urheber beteiligt,  50%  fliessen in den DFD Topf zurück. Dadurch sollen die Produktionsteams zu Höchstleistungen angespornt werden und die Sender motiviert sein, sich von vornherein mit Prebuys zu beteiligen.

Die ö/r Mediatheken als Abspielfenster:
In jedem Fall sollen alle DFD Projekte von Anfang an, eventuell nach einer Sperrfirst s.o.  – dann aber zeitlich unbegrenzt – in deutscher Sprachfassung in den Mediatheken der ö/r Sender unter dem DFD Label in einem eigenen „Kanal“ zur Verfügung stehen (geoblocked für Deutschland). Dies gilt auch für die DFD geförderten Werke die die Sender nicht linear ausstrahlen wollen. Eine Lizenzzahlung der Mediatheken Betreiber für diese Nutzung wird nicht erwartet. Weder an den Produzenten noch an DFD noch an die beteiligten Urheber. Die Rechte dafür wurden mit der Erstvergütung für die Produktion zusammen mit der restlichen DFD Lizenz erworben.  Die ö/r Mediatheken-Nutzung ist Teil der freien DFD-Lizenz, die mit der  Förderung durch DFD übertragen wird.  Allerdings gilt hier eine Bestseller Regelung.

Besteller Regelung:
Für Urheber und künstlerisch Leistungsschutzberechtigte wird bei überdurchschnittlicher Nutzung nach 5 Jahren in den Mediatheken ein Nachschlag aufs Honorar fällig.

 

Die in den Mediatheken unter dem Label DFD gelisteten Produktionen sind zusätzlich gekennzeichnet „ mit der besonderen Erlaubnis der kostenfreien Nutzung / Verwendung als Bildungsmedium in Schulen , Universitäten, Volkshochschulen, Kindergärten… “ im Rahmen der DfD Lizenz.

REFORMVORSCHLAG UNTERSCHREIBEN

Docs for Democracy

133 Unterschriften

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UNTERSCHRIFTENLISTE

133 Sarah Ellersdorfer Regisseurin
132 Kaspar Panizza Regisseur
131 Philipp Döring Regisseur
130 Janek Totaro Freiberuflicher Dokumenterfilmer
129 Johannes Kohout Filmemacher
128 Iris May Schriftstellerin, Drehbuchautorin
127 Herbert Sporn Fachvermittler Film/FernsehschauspielerInnen
126 Alexander Swjagelski Student
125 Catita Alves Regisseurin
124 Sahin Mackrodt Dokumentarfilm Produzent
123 Tarek Tabet Regisseur
122 Julia Cöllen
121 Ulrike Steinbach
120 Kristof Kannegießer Kameramann und Regisseur
119 Bettina Grallert Ethnologin, Leiterin des Phyllodrom - Regenwaldmuseums Leipzig, Museumspädagogin und Fotopädagogin
118 Martin Büdel Ethnologe
117 Elwira Niewiera Regisseurin
116 Anette Rein Ethnologin
115 Nathalie Jakob Theaterpädagogin, freischaffende Künstlerin
114 Lisa Baumann Filmemacherin
113 Dirk BUSTORF Ethnologe
112 Dagmar Kamlah Filmemacherin, Kuratorin
111 Carsten Stark Ethnologe, Mitorganisator Freiburger Filmforum
110 Lino Gaul Creative Producer
109 Elke Dischinger Presse
108 Thomas Muschke Fotograf
107 Colleen Johnston
106 Christian Schulz Kameramann
105 Kerstin Palme Strahlendes Klima e.V.
104 Anna Schwingenschuh Film- und Fernsehmacherin
103 Paul Lenz
102 Stefan Haberbosch Cutter
101 Julia Schaginurowa Produzentin
100 Alexandra Schröder Regisseurin
99 Helen Simon
98 Henrike Meyer Filmemacherin
97 Carmen Té Autorin & Produzentin
96 Alexander Buehler Reporter
95 Hans Hausmann Regisseur / Kameramann
94 Carola Hauck Filmproduzentin
93 Nils Dünker Produzent
92 Andreas Stiglmayr Filmemacher, M.A. Entwicklung von Bildungsinstitutionen
91 Charlie Fonk Komponist und Filmmusiker
90 Michael Schönhuth Professor für Kulturanthropologie/Visuelle Anthropologie
89 Andre Zilius
88 Rene Bartel Transportarbeiter
87 Johanna Legende Journalistin
86 Andre Boitard Künstler
85 Uwe Jungnickel
84 Markus Konstantin Beyer Bürger
83 Tobias Linhart
82 Ulf Wrede Künstler / Videoeditor
81 Maximilian Feldmann Regisseur und Autor
80 Juliane Henrich
79 Robert Kuchenbuch Schauspieler
78 Karin Kleibel Presseagentin
77 Alexander Kleiber Producer
76 Frederik Thomsen Filmtongestalter
75 Friedhelm Pörner Schnitt
74 Jan Liedtke Autor
73 Thorsten Merten Deutschland
72 Rainer Heesch
71 Johannes Eckstein Wissenschaftler
70 Sabine Michel Autorin und Regisseurin, Grimmepreisträgerin und Mitglied der Deutschen Filmakademie e.V.
69 Sandra C. Maschke Kuratorium junger deutsche Film
68 Jörg Hauschild Editor BFS
67 Steffen Bartneck
66 Oliver Gärtner Arzt
65 Lennart Paul
64 Uwe Haas Selbstständig
63 Niclas Middleton Kameramann
62 Romy Steyer Regisseurin/ Editorin
61 Timothy Grossman GF Babylon
60 Martin Blankemeyer Münchner Filmwerkstatt e.V.
59 Sebastian Kaiser Dramaturg
58 Christian Pfeil DOP
57 Gertrud Schulte Westenberg Filmemacherin, Qualitätsmanagementberaterin
56 Falko Seidel
55 Timo Jacobs
54 Eva-Maria Langer
53 Joost Renders Mein
52 Kay Ruhe Fotograf
51 Falk Strehlow Autor
50 Wolfgang Engler
49 Rumen Milkow
48 Niklas Goslar AG DOK
47 Marco Dieteich Rettungsdienst
46 Andreas Lang BBK
45 sercan saglam
44 Marc Schmidt
43 Edward Bronislawa None
42 Daniel Kötter
41 Moreen Vogel Bildhauerin
40 Brigitte Märtirer Keine
39 Benedikt Kuby
38 Sabine Bredy
37 Florian Giefer
36 Andreas Wilcke
35 Artem Funk Mitglied der AG Dok
34 Tim van Beveren DJV, AG-DOK,
33 Ede Müller Dokumentarfilmemacher, Zabrisky Film
32 pepe danquart keine
31 Stephan Ottenbruch Deutsche Akademie für Fernsehen
30 Tobias Berghaus
29 Thomas Meffert AG-Dok
28 Frank Müller AG DOK
27 Lukas Roegler DJV
26 Laura-Johanne Zimmermann
25 Claudia Savelsberg Kulturmanagerin/freie Journalistin
24 Johannes Westphal AG DOK Mitglied
23 Susanne Dzeik AG DOK
22 Sibylle Kappes BVR / AG DOK
21 Eva Neidlinger
20 Daniel Kunle AG DOK
19 Dietmar Post AgDok
18 Julia Schaginurowa
17 Reinaldo Pinto Almeida International Documentary Association
16 Tobias Frindt AG DOK
15 Valentin Thurn
14 Erik Lemke AG DOK
13 Christian Zipfel
12 Lucía Palacios Dokumentarfilmemacherin
11 Stefan Weber
10 Joerg Altekruse Youth4planet international
9 Dr. Claudia Savelsberg Literaturwissenschaftlerin/Kulturjournalistin
8 Eric Esser AG Dok
7 Oliver Eckert docfilmpool e.V. (Vorstand) / AGDOK
6 docfilmpool e.V. AG DOK
5 Irina Roerig, Der Blaue Vogel Berlin Film Ag DOK, Pro Quote Film
4 Gert Monheim Netzwerk Recherche e.V.
3 Kay Gollhardt AG DOK, IPAU e.V., Bündnis für Bildung
2 Stefan Neudeck AGDOK BVFK
1 Thorolf Lipp AG DOK
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